TRACKPACK/E close-up

AGB

Allgemeine GescHäftsbedingungen der
Advanced Realtime Tracking GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse von der Firma Advanced Realtime Tracking GmbH & Co. KG (nachstehend „ART“) erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Verbraucherverträge) keine Anwendung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Ausführungsunterlagen

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Auf Anfrage des Kunden hin, wird ART dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Dieses stellt ebenfalls kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Übersendung der Auftragserteilung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. ART kann dieses innerhalb einer Frist von 5 Werktagen annehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn ART innerhalb dieser Frist die bestellte Leistung liefert. Erklärungen (Aufträge durch den Kunden sowie die Annahme dieser durch ART) bzgl. des Abschlusses von Verträgen bedürfen der Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). ART behält sich das Recht vor Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. ART ist insbesondere berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises abhängig zu machen.
  3. Sämtliche Rechte an und aus Ausführungsunterlagen, wie insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen, und den für die Auftragsausführung benötigten Werkzeugen stehen ausschließlich ART zu. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsunterlagen und Werkzeugen.

§ 3 Preise

  1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung, mangels Auftragsbestätigung die im Angebot von ART genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager ART, in Euro, zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung und der im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingungen , Zahlungsverzug des Kunden, Aufrechnung

  1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht. Zahlungsfristen sind gewahrt, wenn ART über die Zahlung frei verfügen kann (Gutschrift auf dem Konto von ART, Einlösung von Schecks).
  2. Gerät der Kunde in Verzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich fünfzehn Prozentpunkten über der Basiszinssatztabelle der deutschen Bundesbank zur Zahlung an ART fällig. ART ist berechtigt, für jede Mahnung nach Verzugseintritt Euro 2,50 zu berechnen.
  3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach oder steht ART ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Absatz 1 BGB zu, werden alle noch offenen Forderungen von ART gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel mit späterer Fälligkeit erfüllungshalber angenommen wurden.
  4. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. ART ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  2. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für ART unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderes vereinbart wird. Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller notwendigen und vom Kunden zu liefernden Informationen, Unterlagen oder Beistellteile.
  3. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, dass ART ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommt der Kunde – gleich aus welchen Gründen – seiner Verpflichtung zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß nach, ist ART berechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
  4. Eine als verbindlich vereinbarte Frist und gesetzte Nachfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist an eine zur Versendung bestimmte Person übergeben wird, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht von ART zu vertreten sind, verzögert wird.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer von ART. ART ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ART ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Zulieferer im Stich gelassen wird. Der Kunde ist in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  6. Alle unvorhersehbaren und von ART unverschuldeten Ereignisse oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verzögern, insbesondere Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen im Betrieb von ART oder im Betrieb eines Vorlieferanten, unvermeidbare Rohstoffverknappungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen ART, die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Kunde ist unverzüglich über das Leistungshindernis zu informieren. Dauert die Behinderung länger als drei Monate oder wird die Lieferung oder Leistung aus einem der in vorstehend Satz 1 genannten Gründe unmöglich, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine seitens des Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstreicht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

  1. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Kunden.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager von ART verlässt. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
  3. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen Liefergegenstand nicht an oder wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde hat die Kosten einer Einlagerung zu tragen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und etwaiger Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken, die ART – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Kunden zustehen, werden ART die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach Wahl von ART freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen von ART gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
  2. Alle Liefergegenstände bleiben Eigentum von ART (nachstehend „Vorbehaltsware“). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für ART als Hersteller, jedoch ohne dass ART hieraus verpflichtet wird. Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder sonstwie mit anderen ART nicht gehörenden beweglichen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt ART das Miteigentum an der neuen Sache.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ART gegenüber nicht in Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zu anderen Verfügungen (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc.) über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an ART ab (soweit ART lediglich Miteigentum an der Vorbehaltsware zusteht: anteilig in Höhe des Miteigentumsanteils). ART nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen widerruflich ermächtigt. ART ist berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, ART die abgetretenen Forderungen bekanntzugeben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
  4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für ART unentgeltlich. Er hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in einem kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Umfang auf seine Kosten zu versichern. Bei Pfändung aufgrund gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde ART unverzüglich zu benachrichtigen, dem Zugriff zu widersprechen und auf das (Mit)-Eigentum von ART hinzuweisen. Die Kosten für die Abwendung des Zugriffs trägt der Kunde.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung von ART. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben, stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
  2. Mangelhafte Montageanleitungen stellen nur dann einen Mangel dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage des Liefergegenstandes entgegenstehen.
  3. Der Kunde muss zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte Falschlieferungen, Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlich rügen.
  4. Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von ART benannten Bestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten in erforderlicher Höhe erstattet.
  5. Der Verkäufer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 dieser AGB.
  6. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung.
  7. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart ist, übernimmt ART kein Beschaffungsrisiko und gewährt keine Garantien im Rechtssinne.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Verkäufer dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Verkäufer haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 10 Rechteeinräumung

  1. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware in dem in diesen AGB und dem der Auftragsbestätigung eingeräumten Umfang. Vor vollständiger Bezahlung des Entgelts stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt (vgl. § 7 dieser AGB). Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestim-mungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Auftragsbestätigung. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Abs. 4 bleibt unberührt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk von ART sichtbar anbringen.
  3. Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ART dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe der Auftragsbestätigung und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder ART übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von ART wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem § 12 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.
  5. Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird ART die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
  6. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist Weilheim.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – einschließlich Wechsel und Scheckklagen – ist bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen München. ART ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

1. Januar 2021

Hier können Sie die AGB / Terms and Conditions downloaden:

ART_AGB_terms_conditions.pdf