Zum Inhalt springen
ART — Advanced Realtime Tracking

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Advanced Realtime Tracking GmbH & Co. KG für Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Advanced Realtime Tracking GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse von der Firma Advanced Realtime Tracking GmbH & Co. KG (nachstehend „ART“) erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Verbraucherverträge) keine Anwendung.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Ausführungsunterlagen

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Auf Anfrage des Kunden hin wird ART dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Dieses stellt ebenfalls kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Übersendung der Auftragserteilung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. ART kann dieses innerhalb einer Frist von 5 Werktagen annehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn ART innerhalb dieser Frist die bestellte Leistung liefert. Erklärungen bzgl. des Abschlusses von Verträgen bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). ART behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. ART ist insbesondere berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises abhängig zu machen.
  3. Sämtliche Rechte an und aus Ausführungsunterlagen sowie den für die Auftragsausführung benötigten Werkzeugen stehen ausschließlich ART zu. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Ausführungsunterlagen und Werkzeugen.

§ 3 Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung, mangels Auftragsbestätigung die im Angebot von ART genannten Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Lager ART, in Euro, zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung und der im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug des Kunden, Aufrechnung

  1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht.
  2. Gerät der Kunde in Verzug, werden unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich fünfzehn Prozentpunkten über der Basiszinssatztabelle der deutschen Bundesbank zur Zahlung an ART fällig. ART ist berechtigt, für jede Mahnung nach Verzugseintritt Euro 2,50 zu berechnen.
  3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft nicht nach oder steht ART ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Absatz 1 BGB zu, werden alle noch offenen Forderungen von ART gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.
  4. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. ART ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  2. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für ART unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderes vereinbart wird.
  3. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Liefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, dass ART ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen.
  4. Eine als verbindlich vereinbarte Frist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist an eine zur Versendung bestimmte Person übergeben wird.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer von ART.
  6. Unvorhersehbare und von ART unverschuldete Ereignisse berechtigen ART, die Liefer- oder Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

  1. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Kunden.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager von ART verlässt.
  3. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen Liefergegenstand nicht an, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche gegen den Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum von ART (Vorbehaltsware).
  2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen für ART als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt ART das Miteigentum an der neuen Sache.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt.
  4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für ART unentgeltlich und hat sie in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung von ART.
  2. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlich rügen.
  3. Der Verkäufer leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  4. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Garantien und/oder Produkthaftung sowie bei Arglist, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 10 Rechteeinräumung

  1. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware im vereinbarten Umfang.
  2. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
  3. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist Weilheim.
  3. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist München. ART ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 1. Januar 2021