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ART — Advanced Realtime Tracking

CSR – Richtlinien für Lieferanten

Verhaltenskodex und Nachhaltigkeitsrichtlinien von Advanced Realtime Tracking für Lieferanten und Dienstleister.

Richtlinien für Lieferanten und Dienstleister

1 Einleitung / Präambel

Die Advanced Realtime Tracking GmbH & Co. KG bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden.

Wir sind bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln, unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten, die internationalen Arbeitsnormen der ILO sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

2 Anforderungen

2.1 Soziale Verantwortung

Verbot von Zwangsarbeit: Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein.

Verbot der Kinderarbeit: In keiner Phase der Dienstleistungserbringung oder Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Das Mindestalter beträgt in jedem Fall nicht unter 15 Jahre.

Faire Entlohnung: Das Entgelt muss dem gesetzlichen Mindestlohn oder branchenüblichen Standards entsprechen. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig.

Vereinigungsfreiheit: Das Recht der Arbeitnehmer, Organisationen zu gründen und Kollektivverhandlungen zu führen, ist zu respektieren.

Diskriminierungsverbot: Diskriminierung in jeglicher Form ist unzulässig, z. B. aufgrund von Geschlecht, Rasse, Behinderung, Religion, Alter oder sexueller Orientierung.

Gesundheitsschutz: Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsschutz sind zu gewährleisten.

Beschwerdemechanismen: Lieferanten richten wirksame Beschwerdemechanismen für betroffene Personen und Gemeinschaften ein.

Konfliktmineralien: Prozesse gemäß OECD-Leitsätzen zur Sorgfaltspflicht für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sind zu etablieren.

2.2 Umweltverantwortung

Abwasser: Abwasser ist vor Einleitung zu überwachen, zu prüfen und bei Bedarf zu behandeln.

Luftemissionen: Emissionen sind vor Freisetzung zu überwachen und zu minimieren.

Abfall und gefährliche Stoffe: Festabfall ist systematisch zu reduzieren, zu recyceln oder verantwortungsvoll zu entsorgen.

Ressourcenverbrauch: Einsatz und Verbrauch von Ressourcen sowie Abfall sind zu reduzieren.

Energieeffizienz: Energieverbrauch ist zu überwachen und wirtschaftliche Lösungen zur Effizienzsteigerung zu finden.

2.3 Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Faire Geschäftstätigkeit: Normen fairer Werbung und des fairen Wettbewerbs sowie geltende Kartellgesetze sind einzuhalten.

Datenschutz: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze einzuhalten.

Geistiges Eigentum: Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren.

Integrität: Null-Toleranz-Politik gegen Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung.

3 Umsetzung der Anforderungen

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Risiken in Lieferketten identifizieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Bei Verdacht auf Verstöße informiert der Lieferant ART zeitnah über identifizierte Risiken und ergriffene Maßnahmen.